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Bis ins 19. Jahrhundert ist das Löschwesen Allgemeinpflicht, das heißt, jeder ist verpflichtet nach seinem Können und seinen Fähigkeiten bei einem Brand mitzuwirken.
Seit dem 13. Jahrhundert werden diese Aufgaben in Stadtrechten bzw.
in Feuerordnungen geregelt. Je mehr die Bevölkerungszahl steigt und die
Bebauung sich verdichtet, desto umfangreicher werden die Auflagen
des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Einen wesentlichen Schritt setzt Kaiser Josef II., welcher 1782
Feuerordnungen für "Landstädte und Märkte" sowie für
"das flache Land" erläßt. Diese Ordnungen regeln
den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, ebenso werden erstmalig
alle Maßnahmen für die Brandbekämpfung unter der Bezeichnung
"Löschanstalt" zusammengefasst.
Erst das Vereinsgesetz von 1861 macht die Gründung von Feuerwehren möglich. Doch die ersten freiwilligen Feuerwehren liegen weit voneinander entfernt. Bis zur Jahrhundertwende wird das Feuerwehrwesen flächendeckend. Auch in den kleinsten Ortschaften werden Vereine gegründet. Im Bereich der Gerichtsbezirke entstehen Bezirksfeuerwehrverbände, die ein Bindeglied zum Landesfeuerwehrverband darstellen. Zu den wichtigsten Neuerungen der ersten Jahrzehnte gehören die Errichtung der Unterstützungskasse für im Feuerwehrdienst verunglückte Feuerwehrmänner und für deren Familien sowie die Gründung der "1. Niederösterreichischen Feuerwehr-Unterstützungsvereins.", der die Wohlfahrtsaufgaben für die Feuerwehren übernimmt. Die Verlässlichkeit der Feuerwehren führt dazu, dass sich bald neue Aufgaben finden. So übernehmen die Feuerwehren auch den Rettungsdienst, führen Krankentransporte und Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.
Florian, ein römischer Beamter, ist eine der populärsten Gestalten des frühen Christentums. Er wird zum Schutzpatron der Rauchfangkehrer und Feuerwehrleute, obwohl er eigentlich gar nichts mit dem Feuer zu tun hat, sondern als Fürsprecher vieler Christen in unserer Heimat den Ertrinkungstod gefunden hat. So geschehen im Jahre 304 in Lorch bei Enns. Dargestellt wird er mit dem Wasserkübel und dem brenndenen Haus.
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